Abwicklungsrichtlinien & Geschäftsbedingungen der FABER GmbH
| Name | SKU | Availability |
|---|---|---|
Faber GmbH
Carlbergergasse 66A
1230 Wien
Tel.: +43 1 867 36 36 - 290
(nachstehend FABER genannt)
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FABER gelten im Geschäftsverkehr mit FABER, soweit der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2. Nicht mit diesen übereinstimmende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von FABER ausdrücklich anerkannt werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.3. Sämtliche Vereinbarungen – einschließlich Lieferzeiten und Liefertermine - Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ein Abweichen von dieser Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.
1.4. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind die Angaben über Lieferzeiten und Liefertermine nur unverbindlich.
1.5. Da die Lieferfristen an die Endkunden vom Besteller festgelegt werden, verpflichtet sich dieser, die Folgen von Preisschwankungen zu tragen.
1.6. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.
1.7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen FABER, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen
alle Umstände gleich, die FABER die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
1.8. Eine Haftung von FABER wird, soweit nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.
1.9. Die für die einzelnen FABER-Produktgruppen geltenden Konditionen werden dem Besteller jährlich bekannt gegeben und können von FABER auch während des Jahres abgeändert werden. Sie gelten als vereinbart, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe vom Besteller beeinsprucht werden.
2. Bestellungen
2.1. Soweit dem Besteller Zugang zum telekommunikativen Bestellsystem von FABER eröffnet wurde, hat die Bestellung, Vertragsannahme einschließlich möglicher Änderungen und/oder Ergänzungen mittels dieses Systems zu erfolgen.
2.2. Der Besteller ist an sein Kaufangebot 3 Wochen gebunden.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn FABER innerhalb der Bindungsfrist die Annahme der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat. Eine Lieferbestätigung erfolgt stets unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung von FABER durch den Hersteller.
2.4 FABER ist berechtigt, Mindestbestellmengen festzulegen und Teillieferungen durchzuführen.
3. Preise
3.1. FABER legt Endverbraucherpreislisten fest und übermittelt sie dem Besteller. Diese enthalten unverbindlich empfohlene Höchstpreise.
3.2. Die Einkaufspreise verstehen sich rein netto in Euro ab FABER Lager exkl. Kosten für handelsübliche Verpackung, Transport und sonstigen Nebenkosten zuzüglich MwSt. in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Lieferung.
3.3. Vom obigen Endverbraucherpreis wird ein Prozentsatz als ausgewiesene Spanne – gemäß der zum Tage der Fakturierung gültigen FABER-Rabatt-Staffelung - abgezogen.
3.4. FABER ist – soweit sachlich gerechtfertigt – berechtigt, gegenüber dem Besteller das Ausmaß des Abzuges zu kürzen.
3.5. Ändern sich die Preise oder sonstigen Konditionen, wird dies schriftlich bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen, ab Datum der Auftragsbestätigung, widersprochen, ist das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung rechtsverbindlich angenommen und zu diesem Preis geliefert. Liegen zwischen der Auftragsannahme und dem vereinbarten Auslieferungsdatum mehr als 4 Monate, so ist FABER auch nach Vertragsschluss berechtigt, die Preise im Falle von Lohn- oder Materialpreiserhöhungen angemessen anzupassen.
4. Abnahme
4.1. Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen oder Versandauftrag zu erteilen. Transportschäden sind vom Besteller direkt mit der Transportversicherung abzuwickeln. FABER ist berechtigt, zur Abdeckung der Frachtkosten Frachtkostenpauschalen zu erheben.
4.2. Im Falle des Abnahmeverzuges gehen alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes sowie die Pflicht, die durch den Kaufgegenstand bedingten Kosten zu tragen, von FABER auf den Besteller über. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt dafür 15% des Kaufpreises. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt vorbehalten.
4.3. Mangels anderweitiger Vereinbarung bleibt FABER beim Versand die Wahl des Transportmittels und des Transportweges überlassen. Für eine fehlerhafte Auswahl haftet FABER nur gemäß Ziffer 1.8.
4.4. Die einzelnen Sendungen sind vom Besteller bei Zugang an ihn zu überprüfen. Mängelrügen haben unter Angabe der Lieferscheinnummer unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Im Falle offener Mängel bei der Annahme, bei versteckten Mängel binnen 5 Tagen nach ihrer Entdeckung.
5. Sachmängelhaftung
5.1. Beim Verkauf neu hergestellter Fahrzeuge von FABER an den Besteller gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
5.2. Für Neu- und Austauschteile sowie Austauschaggregate sowie Zubehör leistet FABER Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit.
5.3. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
5.4. In Abweichung vom Gesetz beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Fahrzeuge ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginnes.
5.5. Der Gewährleistungszeitraum für Ersatzteile und Zubehör endet sechs Monate nach Einbau in ein Fahrzeug, soweit nicht ausdrücklich ein verlängerter Garantiezeitraum von FABER schriftlich zugesagt wurde. Ein weitergehender Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller bleibt davon unberührt
5.6. Für fristgerecht angezeigte Sachmängel leistet FABER ausschließlich in der Weise Gewähr, dass nach FABER´s freier Wahl die Ware im FABER Lager nachgebessert oder eine mangelfreie Ware nachgeliefert wird.
5.7. Die Gewährleistung entfällt bei natürlichem Verschleiß und Beschädigung aus Verschulden des Abnehmers oder eines Dritten sowie dann, wenn die beanstandete Ware verändert oder sonst bearbeitet wurde.
5.8. Die Gewährleistung wird grundsätzlich nur in dem Umfang geleistet, als FABER seinerseits im jeweiligen Fall Ansprüche gegenüber dem Lieferwerk geltend machen kann.
5.9. Alle Schadenersatzansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit der Lieferung einer mangelhaften Ware sowie ein möglicher Aufwandersatzanspruch gemäß § 1041 ABGB verjähren mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden obigen Verjährungsfristen.
5.10. Der Besteller ist verpflichtet, etwaige Schäden, für die FABER aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und allenfalls vom Beauftragten von FABER aufnehmen zu lassen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenforderungen im Eigentum von FABER.
6.2. Ausdrücklich wird vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt so lange aufrecht bleibt, als noch irgendeine auch später entstandene Forderung von FABER gegenüber dem Besteller offensteht. Dieser ist in den Büchern des Bestellers zu vermerken.
6.3. Die Verpfändung der Ware ist während aufrechtem Eigentumsvorbehalt unzulässig.
6.4. Solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen weiter veräußern; vorausgesetzt, dass gleichzeitig die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf FABER übergehen.
6.5. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren von Dritten, insbesondere durch exekutive Pfändung, in Anspruch genommen, hat der Besteller diese unverzüglich auf das Eigentumsrecht von FABER hinzuweisen und FABER davon zu verständigen.
6.6. Ist der Besteller mehr als 2 Wochen in Zahlungsverzug, kann FABER die Vorbehaltsware herausverlangen und die an FABER per Eigentumsvorbehalt abgetretenen Forderungen einziehen.
7. Zahlungen
7.1. Alle Lieferungen und Leistungen von FABER sind grundsätzlich sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Fakturierung erfolgt mit dem Tag der Auslieferung vom jeweiligen Lager. Abweichend hiervon können besondere Zahlungskonditionen vereinbart werden.
7.2. Der Besteller hat einen Lastschriftenauftrag zwecks Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu veranlassen. Hierzu hat der Besteller seiner Hausbank die generelle Weisung zu erteilen, von FABER vorgelegte Lastschriften einzulösen. Eine Zweitausfertigung dieses Lastschriftenauftrages mit der entsprechenden Einverständniserklärung der Hausbank ist FABER zu überlassen.
7.3. Der Besteller verpflichtet sich, seine finanziellen Dispositionen so zu lenken, dass die Rechnungseinzüge zum Fälligkeitsdatum eingelöst werden können. Für Rücklastschriften werden € 15.- je Rücklastschrift in Rechnung gestellt.
7.4. Bei Nichteinlösung von Lastschriften aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, ist FABER berechtigt, die Weiterbelieferung sofort einzustellen oder von Vorauskasse abhängig zu machen.
7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist FABER berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB zu berechnen. Diese werden nach vollständiger Bezahlung der Rechnung mit separater Zinsbelastung in Rechnung gestellt und mittels Lastschriftauftrag vom Konto des Bestellers eingezogen.
7.6. FABER ist jederzeit ohne vorherige Ankündigung berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der HÄNDLER seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, wie etwa bei Exekutions-, Ausgleichs- und Konkursverfahren gegen den Besteller. Die dem Besteller von FABER gelieferte Ware ist bis zur gänzlichen Bezahlung der Rechnung zu Lasten des HÄNDLERS gegen alle gewöhnlichen Risiken zu versichern und bis dahin in fabrikneuen Zustand zu belassen. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages solche Umstände vorlagen, FABER jedoch nicht bekannt waren.
7.7. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Gefährdung des Kaufpreisanspruches von FABER infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers, ist FABER berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 8 Tagen sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Eine sofortige Fällig Stellung tritt ohne Ankündigungsfrist ein, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt wird.
7.8. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des HÄNDLERS ist aus-geschlossen, außer mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7.9. Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (VISA, Mastercard und Maestro), Sofortüberweisung (Klarna) oder Vorauskassa (nur nach persönlicher Absprache in Ausnahmefällen entsprechend dem Risikomanagement möglich).
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und sonstige Leistungen von FABER ist beiderseits Wien.
8.2. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Handelsgerichtes in Wien vereinbart.
8.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Österreich, Tschechien und Slowakei. Für Bestellungen aus anderen EU-Staaten wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.
8.4. Der Händler ist dazu verpflichtet, bei der Abgabe eines Elektro- und Elektronikgerätes an KonsumentInnen ein Elektro- und Elektronik-Altgerät gleicher Art kostenlos entgegenzunehmen und zu entsorgen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es KonsumentInnen möglich, dass sie die Elektro- und Elektronikgeräte gleicher Art an den Händler senden. Die Kosten der Zusendung tragen die KonsumentInnen. In beiden Fällen ersuchen wir unter um Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Unabhängig von der Entsorgung durch unsere Partner können KonsumentInnen ihre Elektro- und Elektronikgeräte oder ihre Gerätebatterien unentgeltlich bei Sammelstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbänden sowie bei Sammelstellen der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder Gerätebatterien entsorgen. Eine Liste der Sammelstellen und ihre Öffnungszeiten finden Sie unter www.elektro-ade.at.
8.5. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
8.6. FABER ist berechtigt, die die Besteller betreffenden Daten EDV-mäßig zu speichern und zu betrieblichen Zwecken zu verarbeiten und einzusetzen.
8.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab 1.1.2012 in Kraft und gelten bis zur Veröffentlichung neuer Bedingungen.
Stand Juli 2021 Faber GmbH



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